Masterstudiengang für Arbeitsschutzexperten
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind die Bereiche, um die sich alles dreht. Die Studenten kennen sich darin schon gut aus. Sie kommen alle aus der Praxis und bringen so ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsschutz in der Berufswelt mit ein. Gleichzeitig können und sollen sie ihre neu gewonnen Erkenntnisse an ihrem Arbeitsplatz ausprobieren und anwenden.
Studieninhalte
Die Schwerpunkte in den zwei Jahren sind:
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit,
- Produktsicherheit,
- Gesundheit und Vorsorge,
- Psychologie der Arbeit und Gesundheit,
- Arbeitsgestaltung und -organisation,
- Ergonomie,
- Führungsstrategien,
- Managementsysteme,
- Wirtschaftlichkeit und Evaluation,
- Forschung und Bildung,
- Recht und Prävention,
- Englisch und
- Master-Thesis.
Dozenten und Praxisbeirat
Der Studiengang wird in Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt. Die wissenschaftliche Ebene kommt von der Dresden International University (DIU) bzw. der TU Dresden. Sie wird durch einen Fachbeirat ergänzt. Dieser besteht aus Vertretern der Wirtschaft – z. B. von Fraport und Daimler – sowie von verschiedenen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.
Für hohen Standard bei der Prävention
Ziel des Studiums ist es, Führungsnachwuchs für Leitungsfunktionen
- bei der gesetzlichen Unfallversicherung,
- in der gewerblichen Wirtschaft und
- im öffentlichen Dienst wie beispielsweise der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung
zu qualifizieren und so einen hohen Standard für die Präventionsstrategien zu garantieren. Das Studium vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen auf der zweithöchsten Stufe des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) und schließt mit dem Master of Science (M.Sc.) ab.
Der nächste Kurs beginnt im Oktober 2012. Informationen gibt es bei der Dresden International University.
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Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
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Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
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Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
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Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
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Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
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Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
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Chronisch krank und berufstätig
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Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
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Digitalisierung und Prävention für eine sichere und gesunde Arbeitswelt
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