Ehrenamtliche Helfer sind unfallversichert
Wichtig ist, dass die Tätigkeit mit dem Einverständnis oder im Auftrag der Kirche ausgeübt wird. „Im Zweifelsfall sollte man dies beim Pfarrer, dem Kirchenvorstand oder dem Gemeinderat nachfragen“, empfiehlt Manuela Gnauck-Stuwe, Ehrenamtsexpertin bei der VBG. Versichert ist nicht nur die ehrenamtliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zum Katholikentag.
Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher und sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Während der Rehabilitation wird der Lebensunterhalt durch finanzielle Leistungen abgesichert. Bleiben infolge des Unfalls auf Dauer schwere Beeinträchtigungen zurück, zahlt die VBG eine Rente.
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