Fünf Unternehmen für beispielhaftes Engagement ausgezeichnet
Der Softwarekonzern SAP SE erhielt den Preis in der Kategorie „Mehr als 10.000 Mitarbeiter“. Ausgewählt wurde SAP, da es seine Inklusionsziele in einem Aktionsplan festhält und die Beschäftigten talent- statt defizitorientiert einsetzt. So beschäftigt das Unternehmen Menschen mit Autismus als IT-Consultants.
Mit diesem außergewöhnlichen Ansatz löste SAP auch eine Diskussion zum Thema Autismus aus, da die Betroffenen als wertvolle Mitarbeiter wahrgenommen werden.
Erstes deutsches Zeitarbeitsunternehmen erfüllt die 5-%-Schwerbehinderten-Quote
Stegmann Personaldienstleistung erhielt den Inklusionspreis, da es als erstes deutsches Zeitarbeitsunternehmen die 5-%-Schwerbehinderten-Quote erfüllt. Menschen mit Behinderungen werden sowohl im eigenen Unternehmen eingestellt, als auch an Arbeitgeber weiter vermittelt.
Gemeinsame Ausbildung von Jugendlichen mit und ohne Behinderungen
Bei der Schneider Electric Sachsenwerk GmbH sind über 8 % der 862 Beschäftigten Menschen mit Behinderung. Für sie werden jeweils passende individuelle Lösungen im Betrieb geschaffen. So engagiert das Unternehmen z. B. für die gehörlosen Mitarbeiter einen Gebärdendolmetscher, der bei den Betriebsversammlungen übersetzt. Zudem bildet das Unternehmen Jugendliche mit und ohne Behinderungen gemeinsam aus.
Kunden schätzen die Arbeit
Das Reinigungsunternehmen Forever Clean gibt gesellschaftlich benachteiligten Menschen eine berufliche Chance bei Einsätzen im Außendienst. Die Kunden schätzen die Arbeit der Menschen mit Behinderung. Und die sind nicht nur dankbar für den Arbeitsplatz, sondern bleiben auch langfristig dabei.
Persönliches Engagement und Kooperation unter einem Dach
Die Hausärztin Dr. Heide Forstreuter-Walbert und der Gasthof Freiämter Hof bauten auf eigene Kosten ihr Haus um. Durch dieses persönliche Engagement und die Kooperation können sie nun einen jungen querschnittgelähmten Mann beschäftigen.
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
592
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
496
-
Bundesregierung plant die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4
457
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
364
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
309
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
141
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
126
-
Chronisch krank und berufstätig
78
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
69
-
EuGH konkretisiert Kostenerstattung für Bildschirmbrillen
63
-
Bundesregierung plant die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4
27.07.2026
-
Arbeitsunfall oder private Pause? Zwei Fälle im Vergleich
24.07.2026
-
Neuerungen zur VDI-Richtlinie 4062 und Richtlinien-Entwurf VdS 6159
22.07.2026
-
Anerkennung von „Wie-Berufskrankheiten“ bleibt streng
30.06.2026
-
Sportliche Wettkämpfe: Wo der Schutz der Berufsgenossenschaft endet
22.06.2026
-
Direktanstellungsgebot in der Fleischwirtschaft verfassungsrechtlich bestätigt
26.05.2026
-
Wie-Beschäftigter im Jagdeinsatz: Gesetzliche Unfallversicherung greift
15.05.2026
-
PTBS bei Leichenumbetter – Wie-Berufskrankheit?
30.04.2026
-
Für die Notdurft aus dem Auto – und aus dem Unfallschutz?
24.04.2026
-
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt Amtsunfähigkeit
27.03.2026