Teilzeitkräfte zählen voll
Pro Kopf oder nur anteilig? Seit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 zeigen sich die Betriebe zunehmend verunsichert. Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) stellt jetzt klar:
Teilzeitbeschäftigte zählen bei der Berechnung der Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als „ganze“ Person. Er beruft sich dabei auf das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen.
Für Verwirrung sorgen die widersprüchlichen Aussagen der Unfallversicherungsträger
„Einzelne Unfallkassen und Berufsgenossenschaften stellen es den Betrieben frei, Teilzeitkräfte bei der Regelbetreuung nur anteilig zu berücksichtigen“, führt von Kiparski aus. „Das ist eine Falschauslegung der Vorschrift, die letztlich zu Lasten der Arbeitnehmer geht.“
Eine anteilige Berechnung reduziert die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten fallen zwangsläufig pauschaler aus und gehen weniger auf individuelle Bedingungen oder Bedürfnisse ein.
Der VDSI hat Kontakt zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, aufgenommen und auf die Problematik hingewiesen. Er fordert eine offizielle Klarstellung im Rahmen der Evaluation, die für die DGUV Vorschrift 2 geplant ist.
Hintergrund
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung der Betriebe. Ihr Inkrafttreten am 01. Januar 2011 markiert einen Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz – weg von pauschalen Einsatzzeitvorgaben hin zu mehr Handlungsspielraum und Bedarfsorientierung. Zudem fördert sie die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Betrieb und sorgt branchenübergreifend für eine Gleichbehandlung von Unternehmen und Verwaltungen.
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