CLP-Änderungsverordnung in Kraft getreten

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt geändert. Diese CLP-Änderungsverordnung ist für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von Bedeutung.

Die EU-Kommission hat am 1. Juni 2013 die Verordnung (EU) 487/2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit der so genannten CLP-Änderungsverordnung ändert sich die Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Die Verordnung ist am 21. Juni in Kraft getreten . Sie gilt ab dem 1. Dezember 2014 für Stoffe und ab dem 1. Juni 2015 für Gemische.

Umfassende Änderungen

Mit dieser vierten Anpassungsrichtlinie werden die Änderungen des UN-Modellsystems aus dem Sommer 2011 in der Europäischen Union umgesetzt. Wichtige Änderungen sind unter anderem die Einführung von Gefahrenkategorien für chemisch instabile Gase. Auch die Gefahrenklasse der Aerosole wurde geändert bzw. erweitert wie ein Beispiel verdeutlicht:

Neue Hinweise, geänderte Zuordnungen

Unter Physikalische Gefahren, Abschnitt 2.3, Aerosole folgt am Ende der Einstufungskriterien ein neuer, zweiter Hinweis:

„Aerosole fallen nicht zusätzlich in den Anwendungsbereich der Kapitel 2.2 (Entzündbare Gase), 2.5 (Gase unter Druck), 2.6 (Entzündbare Flüssigkeiten) und 2.7 (Entzündbare Feststoffe). Je nach Inhalt können Aerosole jedoch in den Anwendungsbereich anderer Gefahrenklassen einschließlich ihrer Kennzeichnungselemente fallen.“

Hier zeigt sich, dass die Verordnung auch einer neuen Gliederung und Zuordnung folgt.

Die CLP-Änderungsverordnung umfasst 59 Seiten. Auf der Website der Europäischen Kommission kann die Verordnung (EU) 487/2013 kostenlos heruntergeladen werden.

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