
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde novelliert. Von der Bundesregierung bereits beschlossen, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die neue BetrSichV tritt voraussichtlich am 1.1.2015 in Kraft.
Betriebsstörungen und Instandhaltungsarbeiten zählen zu den Unfallschwerpunkten, wenn es um Maschinen und Anlagen geht. Der Einsatz von Werkzeugen und Geräten kann zu gesundheitlichen Beschwerden führen, vor allem wenn damit täglich und jahrelang gearbeitet wird. Die neu gefasste Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) rückt diese Themen in den Mittelpunkt.
Betriebssicherheitsverordnung neu gefasst und ergänzt
Wer mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Anlagen arbeitet, muss sich darauf verlassen können, dass diese Arbeitsmittel sicher funktionieren. Dies ist ein zentrales Thema der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Verordnung wurde neu gefasst und ergänzt. Sie wurde dadurch vor allem auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) praxistauglicher.
Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung gelten für alle Arbeitsmittel
In der neuen Betriebssicherheitsverordnung finden sich Anforderungen für alle Arbeitsmittel. Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitsmittel den nationalen bzw. EU-Vorschriften genügen müssen, was Sicherheit und Gesundheitsschutz betrifft. Diese müssen ggf. durch zusätzliche Schutzmaßnahmen erweitert werden, die durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln sind.
Betriebssicherheitsverordnung gilt für neue, alte und für selbst hergestellte Arbeitsmittel
Werkzeuge werden in den Betrieben zum Teil selbst hergestellt. Einfache Maschinen sind oft robust, aber alt. Müssen sie wegen ihres Alters aussortiert werden? Das ist nur der Fall, wenn der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erkennt, dass ein Nachrüsten erforderlich ist. Laut Betriebssicherheitsverordnung gelten die materiellen Anforderungen – als Schutzziele formuliert – sowohl für neue, alte als auch für selbst hergestellte Arbeitsmittel.
Doppelregelungen in der neuen BetrSichV abgebaut, dafür neue Schwerpunkte
Doppelregelungen bei Dokumentationen oder Prüfungen wurden innerhalb der Betriebssicherheitsverordnung als auch in Bezug auf andere Rechtsvorschriften abgebaut. In den Fokus der Neufassung gerückt sind die z. T. neuen Themen:
- besondere Unfallschwerpunkte,
- Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung,
- ergonomische und psychische Belastungen,
- Aufzuganlagen,
- Prüfungen, wie z. B. für besonders gefährliche Arbeitsmittel wie Krane.
Die neu gefasste Betriebssicherheitsverordnung finden Sie hier.
Schlagworte zum Thema: Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel
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