Baumaschinen: Partikelfilter nachrüsten
Bisher sind Baumaschinen von der Filterpflicht ausgenommen. Einen Rußfilter müssen die Maschinen nur in Tunneln oder geschlossen Räumen haben oder wenn diese Vorgabe in den Genehmigungsunterlagen gefordert ist.
Die DUH erhofft sich von ihrer Datenbank daher auch, dass der Einsatz von Filtern für Baumaschinen und stationäre Geräte zur Pflicht wird.
Filter für jeden Maschinentyp
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Datenbank freigeschaltet, mit der Bauherren und Unternehmer sich über das Angebot an Partikelfilter informieren können. Aus 866 Einträgen kann anhand des Maschinentyps mit wenigen Klicks der passende Filter ermittelt werden.
Das Angebot an Filtertechnologie ist umfassend. Einem Nachrüsten steht von daher nichts im Wege. Der Vorteil läge in einem höheren Arbeitsschutz der Baustellenarbeiter sowie im Schutz der Umwelt, so die Umwelthilfe.
Unzureichender Grenzwert
Der gesetzliche Arbeitsschutz reicht zurzeit nicht aus, um Baustellenarbeiter vor gefährlichen Rußemissionen aus Baumaschinen zu schützen. So ist beispielsweise der Partikelgrenzwert für Neumaschinen 1999 eingeführt, festgelegt und seitdem nicht mehr verschärft worden. Untersuchungen ergaben, dass Baustellenarbeiter gegenüber der Normalbevölkerung einem doppelt so hohen Krebsrisiko ausgesetzt sind.
Nachrüstpflicht gefordert
Umweltverbände fordern die Einführung eines Werts für die Partikelanzahl wie es dies für schwere Nutzfahrzeuge schon gibt. Darüber hinaus müsse eine Nachrüstverpflichtung für alle Baumaschinen europaweit gesetzlich vorgeschrieben werden.
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