Hand-Arm-Vibrationen treten z. B. auf "beim Arbeiten mit handgehaltenen oder handgeführten Arbeitsgeräten mit rotierenden oder oszillierenden Teilen, aber auch durch handgehaltene Werkstücke, durch handgehaltene schwingende Bedienelemente oder bei Geräten mit Einzelauslösung (z. B. Nagler, Bolzensetzer)" (Kap. 4.1 Allgemeines TRLV Vibrationen). Kap. 4.1.2 Teil 1 TRLV Vibrationen listet Geräte, Maschinen und Werkzeuge auf, die zu HAV führen können.

Ganzkörper-Vibrationen treten z. B. "auf Fahrzeugen und selbstfahrenden Maschinen und in der Nähe von Maschinen mit großer Unwucht oder Schlagenergie (z. B. Schmiedehämmern) auf" (Kap. 4.2 Allgemeines TRLV Vibrationen). Betroffen sind hier häufig Beschäftigte in Land- und Forstwirtschaft oder Bauindustrie (z. B. Land- und Forstmaschinen, Bagger, Presslufthammer) sowie Gabelstaplerfahrer auf holprigen Fahrbahnen. Kap. 4.1.1 Teil 1 TRLV Vibrationen listet Fahrzeuge und fahrbare Arbeitsmaschinen auf, deren Fahrer GV ausgesetzt sein können.

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