Die wichtigsten Begriffe werden in DIN EN 13306:2018-02 erläutert (Abb. 1). Aber auch die TRBS 1112 "Instandhaltung" enthält Begriffsbestimmungen. Danach ist Instandhaltung die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Arbeitsmittels (technischen Einheit einer Anlage) zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustands oder der Rückführung in diesen, sodass es die geforderte Funktion erfüllen kann. Nach DIN 31051 (Neufassung Juni 2019) kann die Instandhaltung in folgende 4 Grundelemente eingeteilt werden:

Abb. 1: Instandhaltungsarbeiten nach DIN EN 13306 "Grundlagen der Instandhaltung"

  • Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands einer Betrachtungseinheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung;
  • Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats;
  • Instandsetzung: Physische Maßnahme, die ausgeführt wird, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen;
  • Verbesserung: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie der Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Zuverlässigkeit und/oder Instandhaltbarkeit und/oder Sicherheit einer Einheit, ohne ihre ursprüngliche Funktion zu ändern.

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