Allgemeine Hygienevorgaben ergeben sich v. a. aus den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1. Konkrete Vorgaben machen die Arbeitsstättenverordnung und ihre Technischen Regeln, z. B. ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" sowie die ASR A4.1 "Sanitärräume".

Im Wesentlichen werden hier ganz elementare Sachverhalte geregelt wie die Verfügbarkeit von Waschgelegenheiten und Toiletten und die immer noch gelegentlich ignorierte Festlegung, dass Seife und Handtücher nie gemeinschaftlich benutzt werden dürfen.

Zur Frage der Reinigung ist § 4 Abs. 2 ArbStättV maßgebend: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen."

Fragen zur Reinigungsintensität und -häufigkeit, die in der betrieblichen Praxis gerade in sensiblen Bereichen immer wieder auftreten, sind also nicht mit festen Vorgaben zu beantworten, sondern durch die Gefährdungsbeurteilung.

Darüber hinaus sind für konkrete Hygieneanforderungen die entsprechenden branchenspezifischen Regelungen der Berufsgenossenschaften zu berücksichtigen. Dies betrifft vor allem Betriebe, die im weitesten Sinn mit biologischen Arbeitsstoffen umgehen, wie

  • Entsorgungsbetriebe, Kläranlagen,
  • Laboratorien,
  • Tierhaltung,
  • Gerbereien,
  • Gebäudereiniger, Schädlingsbekämpfung,
  • Lebensmittel verarbeitende Betriebe (z. B. Fleisch- und Getreideverarbeitung),
  • Gesundheitswesen.

Besondere Anforderungen bestehen hier z. B. im Hinblick auf Schwarz-Weiß-Trennung von Privat- und Arbeitskleidung, Waschen von Arbeitskleidung, Händehygiene, Reinigung von Arbeitsbereichen und arbeitsmedizinische Vorsorge.

Trinkwasserhygiene

Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel. Für den Umgang damit hat der Gesetzgeber daher besondere Anforderungen aufgestellt, um Keimbelastungen und andere Verunreinigungen zu vermeiden. Typische Trinkwasserkeime sind:

  • Legionellen, die sich in Warmwasserleitungen ansiedeln können und über Tröpfcheninfektionen (beim Duschen/Baden) Atemwegserkrankungen auslösen können;
  • Coliforme (Kolikeime), die oral aufgenommen Durchfallerkrankungen auslösen.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt vor, dass neben den Wasserversorgern auch Endverbraucher wie die Betriebe, die in ihren Gebäuden Trinkwasserinstallationen betreiben, für die Wasserqualität verantwortlich sind. Sie müssen gemäß Trinkwasserverordnung den Betrieb von Trinkwasseranlagen anzeigen und durch regelmäßige Wasserproben sicherstellen, dass die Trinkwasserqualität einwandfrei bleibt.

 
Wichtig

Anzeigepflichten berücksichtigen

Anzeigepflichten bestehen auch bei Besitzerwechsel, z. B. beim Ankauf eines Betriebsgebäudes. Daher sollte der Zustand der Trinkwasseranlage beim Kauf entsprechend berücksichtigt werden. Welche Behörde für die Anzeige zuständig ist, ist auf Länderebene unterschiedlich geregelt.

Art und Umfang der Untersuchungen richten sich dabei nach der Art und Größe der Trinkwasseranlage bzw. dem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch. Details regeln die Gesundheitsämter, die entsprechende Informationen lokal zur Verfügung stellen.

Wenn der Betrieb Wasser zur Lebensmittelherstellung (vgl. Abschnitt Lebensmittelhygiene) oder anderweitig als Produktionsmittel einsetzt, greifen besondere Sorgfaltspflichten, die sich auch aus branchen- oder betriebsspezifischen Qualitätsnormen ableiten.

 
Wichtig

Trinkwasserinstallation in Ordnung halten

  • Die Installation muss der Trinkwasserverordnung und den geltenden Normen entsprechen (v. a. DVGW-Arbeitsblätter der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.). Wasserinstallationen sollten daher durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden.
  • Tote Leitungsabschnitte sind wegen der Gefahr der Verkeimung grundsätzlich nicht zulässig. Wenn Verbrauchsstellen wegfallen, müssen die Leitungsabschnitte so weit wie möglich vom Netz abgeklemmt und deinstalliert werden.
  • Wenig benutzte Verbrauchsstellen (selten benutzte Duschen, Gästebereiche usw.) sollten regelmäßig gespült werden. Das dient nicht nur der Trinkwasserhygiene, sondern auch dem Erhalt der Installation.
  • Hilfestellung bei Fragen rund um die Trinkwasserhygiene finden sich auf den Internet-Seiten des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – Technisch-wissenschaftlicher Verein.

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