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Abwassertechnische Anlagen

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Als abwassertechnische Anlagen werden sämtliche Einrichtungen bezeichnet, die zur Ableitung, Sammlung, Speicherung und Behandlung von Abwasser und zur Gewinnung, Lagerung und Verwendung von Faulgas und zur Schlammbehandlung dienen. Abwasser ist dabei sowohl Schmutzwasser (= durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser) sowie Niederschlagswasser (= nach Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Wasser). Abwassertechnische Anlagen sind alle Arten von Kanalnetzen und dazugehörige Einrichtungen wie Pumpwerke, Regenrückhaltebecken, Druckleitungen, Kläranlagen usw. Abwassertechnische Anlagen finden sich im Zuständigkeitsbereich von Kommunen oder öffentlichen Verbänden, die oft regional in den Einzugsgebieten von Flussläufen tätig sind. Auch große Industriebetriebe sind gelegentlich Betreiber abwassertechnischer Anlagen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Unter Arbeitsschutzgesichtspunkten ist für Bau und Betrieb von abwassertechnischen Einrichtungen vor allem die DGUV-V 21 "Abwassertechnische Anlagen" relevant. Deren Aussagen sind als Mindestanforderungen zu verstehen, die für sicheres und gesundheitsschonendes Arbeiten erforderlich sind und sowohl bei Neu- und Umbauten als auch bei bestehenden Anlagen zu berücksichtigen sind. Konkretisiert werden die Angaben in der DGUV-R 103-602 Branche Abwasserentsorgung. Viele darüber hinausgehende Beschaffenheitsanforderungen an Bauteile und Materialien, aber auch sicherheitsrelevante organisatorische Grundlagen werden durch DIN-Normen sowie zahlreiche Verbandsnormen (z. B. Merkblätter der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. – DWA) geregelt.

Außerdem stellt die Sicherheit bei Einstiegsarbeiten i...

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