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Laboratorien

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Ein Labor ist ein Arbeitsraum, in dem fachkundiges Personal Proben, Stoffe und Materialien auf spezifische Eigenschaften untersucht oder Stoffe in – üblicherweise – kleinen Mengen herstellt. Bau und Ausrüstung eines Labors bestimmen im Wesentlichen, welche Tätigkeiten darin ausgeübt werden können.

Man unterscheidet analytische Labore, Forschungs-Labore und Labore zur Ausbildung in Schulen und Universitäten. In diesen Laboren werden chemische, physikalische, (mikro-)biologische, medizinische, gentechnische oder technische Methoden angewendet. Es gibt in Deutschland etwa 100.000 Labore. An Laborarbeitsplätzen ereignen sich relativ wenige Unfälle – trotz des Umgangs mit einer Vielzahl von Gefahr- und Biostoffen. Unfallursachen sind zu mehr als 80 % menschliches Fehlverhalten, Unkenntnis der Gefahreigenschaften von Stoffen sowie Gewöhnungseffekte.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Betreiber eines Labors muss neben grundlegenden Gesetzen wie z. B. Arbeitsschutzgesetz oder Jugendarbeitsschutzgesetz eine Fülle von speziellen Vorschriften beachten – je nach Tätigkeiten und eingesetzten Stoffen bzw. den zu untersuchenden oder zu erwartenden Biostoffen. Dazu gehören (Auswahl):

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Landesbauordnungen (LBauO)
  • TRGS 526 "Laboratorien"
  • TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
  • TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
  • DGUV-I 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen"
  • DGUV-I 213-857 "Laborabzüge – Bauarten und siche...

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