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Reinigungsarbeiten

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Reinigungs- und Raumpflegearbeiten kommen in jedem Betrieb unabhängig von Größe und Branche vor. In Unternehmen außerhalb des Reinigungsgewerbes stehen die damit verbundenen Risiken meist nicht im Vordergrund betrieblicher Sicherheitsüberlegungen. Allerdings sind bestimmte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Raumpflegepersonal unverzichtbar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • DGUV-R 101-605 "Branche Gebäudereinigung"
  • DGUV-R 101-018 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln"

Ggf. müssen auch Anforderungen nach Gefahrstoffrecht eingehalten werden, z. B. beim Umgang mit als gefährlich eingestuften Reinigungskonzentraten und bei Feuchtarbeiten.

Für Reinigungsarbeiten im Gesundheits- und Fürsorgebereich gilt u. U. die DGUV-R 101-017 "Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen".

1 Allgemeines

Alle grundlegenden Arbeitsschutzthemen rund um die Gebäudereinigung sind in der

DGUV-R 101-605 "Branche Gebäudereinigung" zusammengefasst.

Diese beschreibt umfassend

  • alle allgemeinen auftretenden Gefährdungen wie

    • Gefahrstoffe und Feuchtarbeit
    • Elektrischer Strom
    • Einsatz von Maschinen
    • Einsatz von Leitern
    • Absturzgefahr
    • physische Belastungen
    • psychische Belastungen
  • spezifische Informationen zu unterschiedlichen Bereichen der Gebäude- und auch Anlagenreinigung wie

    • allg. Unterhaltsreinigung
    • Glasreinigung
    • Reinigung von Sport- und Unterhaltungsstätten
    • Fassadenreinigung
    • Baureinigung
    • Grundreinigung
    • Industriereinigung
    • Reinigung von Verkehrsmitteln.

2 Gefährdungen

2.1 Hautschutz

Hautgefährdung ist das Hauptrisiko für alle Personen, die mit Reinigungsmaßnahmen befasst sind. Seitdem die Gefahrstoffbelastung durch Reinigungsmittelkonzentrate rückläufig ist, stehen Hautgefährdungen durch das feuchte Milieu im Vordergrund. Kontakt mit Wasser ist bei konventionellen Reinigungsarbeiten unvermeidlich. Wa...

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