Das Prüfungsergebnis muss aufgezeichnet werden. Inhalt, Form und Aussehen der Aufzeichnungen sind gesetzlich nicht vorgegeben. Möglich sind Aufzeichnungen in Form

  • eines Prüfbuches,
  • einer Karteikarte,
  • eines Erfassungsbogens oder
  • einer IT-unterstützten Dokumentation.

Bewährt hat sich in der Praxis die Verwendung von Prüfplaketten, auf denen z. B. die Prüfgrundlage, z. B. Norm, und das Datum der Prüfung zu entnehmen sind. Die Aufzeichnungen müssen den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen angepasst sein und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.

 
Praxis-Tipp

Praxistipps für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Die DGUV-I 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Praxistipps für Betriebe" bietet wertvolle Hinweise zur Durchführung von Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.

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