Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 903[1]

Arbeitsstoff Parameter Biologischer Grenzwert Untersuchungsmaterial Probennahmezeitpunkt
Quecksilber, metallisches und seine anorganischen Quecksilberverbindungen Quecksilber 25 μg/l Blut Keine Beschränkung
Quecksilber 100 μg/l Urin Keine Beschränkung
Quecksilber, organische Quecksilberverbindungen Quecksilber 100 μg/l Blut Keine Beschränkung
[1] Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten.

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