Wenn die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden kann, muss der Arbeitgeber gem. § 6 Gefahrstoffverordnung ein Explosionsschutzdokument erstellen, aus dem u. a. die Ermittlung explosionsgefährdeter Bereiche sowie Explosionsschutzmaßnahmen hervorgehen.

Sofern es in Ihrem Betrieb explosionsgefährdete Bereiche gibt, müssen die Betrachtung und die notwendigen Maßnahmen aus diesem Dokument hervorgehen. Überprüfen Sie, ob Ihr Betrieb ein derartiges Explosionsschutzdokument benötigt und ob es ggf. vorliegt. Gibt es Regelungen, wie Veränderungen bewertet werden, wie das Explosionsschutzdokument gepflegt wird oder wie Arbeiten in diesen Bereichen durchzuführen sind? Sind notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt?

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