Um eine Arbeitsplatzanpassung möglichst erfolgreich zu realisieren ist es sinnvoll, umfassend alle infrage kommenden Stellen und Funktionen einzubeziehen. Welche das sein können, ist vom Einzelfall und v. a. von den betrieblich-organisatorischen Bedingungen abhängig:

  • Der Betriebsarzt ist besonders gefordert, um individuelle Leistungsfähigkeit und Arbeitsplatzprofil abzugleichen.
  • Der behandelnde Arzt kann die individuelle Leistungsfähigkeit feststellen und evtl. eine Prognose im Hinblick auf zukünftig auszuübende Tätigkeiten geben. Dazu ist eine Entbindung von der Schweigepflicht durch den Betroffenen sehr hilfreich.
  • Die zuständigen Führungskräfte sollten Möglichkeiten und Grenzen der technisch-organisatorischen Umgestaltung aufzeigen.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit beurteilen die Arbeitsbedingungen und mögliche generelle oder personenbezogene Risiken.
  • Schwerbehindertenbeauftragte und Integrationsdienste werden einbezogen, wenn es sich um Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung geht.
 
Wichtig

Bestehende Gremien nutzen

Wenn in einem Betrieb betriebliche Wiedereingliederung nach § 167 SGB IX oder ein Gesundheitsmanagementsystem betrieben wird, lassen sich diese Strukturen ggf. auch für Arbeitsplatzanpassungen nutzen.

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