Die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" gibt in ihrem Anhang 1 für Küchen pauschal eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux an.

Die Beleuchtungsanlage muss blendfrei und möglichst ohne Schlagschattenwurf gestaltet sein. Lichtschalter müssen gut erreichbar und in der Nähe der Aus- und Eingänge angebracht sein.

Arbeitsplätze mit besonderen Sehanforderungen (Schneiden, Dekorieren) müssen ggf. zusätzlich beleuchtet sein.

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