• Mitwirkung bei Analysen von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen und Ableitung von Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen,
  • Beratung zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen (Augen-, Gehör- und Kopfschutz),
  • Beratung zur Auswahl von geeigneten Arbeitsstoffen (z. B. Kühlschmierstoffe),
  • Erarbeitung eines Hautschutzplans und Beratung zur Hautreinigung und -pflege,
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung der Bedienstelle der Werkzeugmaschinen bezüglich der Anordnung und Gestaltung der Bedienelemente und ggf. Anzeigeinstrumente,
  • Einflussnahme auf die Erweiterung der Arbeitsinhalte der vom manuellen Ausführen über produktionsvorbereitende, kontrollierende, überwachende und organisierende Funktionen reichenden Teiltätigkeiten der hochqualifizierten Werker,[1]
  • Ermöglichen eines Wechsels zwischen den Arbeitshaltungen Stehen und Sitzen mittels einer Sitz-Stehhilfe,
  • Beratung zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch eine optimale Arbeitsorganisation mithilfe von sog. Gesundheitszirkeln und Gesundheitsberichten,[2]
  • Beratung zur Organisation der Ersten Hilfe,
  • Vorschläge zur Integration der psychischen Belastung und Beanspruchung in die Gefährdungsbeurteilung,[3]
  • bei Gefahr von Infektionen durch Kontakte mit Kunden (z. B. SARS-CoV-2-Virus) schnelle Information und regelmäßige Kommunikation sowie Unterbreitung von Schutzstrategien bezüglich der Beschäftigten;[4]
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten von Zerspanungsmechanikern kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Vorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[5]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge gemäß ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung

  • G 1.4 "Staubbelastung": Beeinträchtigung der Atemwegsorgane durch Schleifstäube";
  • G 20 "Lärm": Gefahr der Gehörschädigung durch die Zerspanungsvorgänge Drehen, Fräsen, Schleifen;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Atemwegsreizende Stoffe durch chemisch-irritative oder chemisch-toxische Wirkung beim Einsatz von Lösemitteln;
  • G 24 "Hauterkrankungen": Gefahr von Mikroverletzungen und schweren Hauterkrankungen sowie Allergien durch den Umgang mit Kühlschmiermitteln;
  • G 46 "Belastungen des Muskel-Skletett-Systems einschließlich Vibrationen": Belastung der Wirbelsäule durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie durch wiederholtes Arbeiten in Zwangshaltungen;
  • DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: Gefahr von Störungen an CNC-Maschinensteuerständen aufgrund von Fehlentscheidungen des Maschinenführers sowie hohes Arbeitstempo und Leistungsdruck.

Schließlich kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • G 25 "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Fahrzeugen zum Materialtransport bzw. zum Kunden (Fahrerlaubnisverordnung);
  • G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr": Abstürze bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen (kursiv) wird über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Richter: Arbeit zwischen Fremd- und Eigenkontrolle – Möglichkeiten und Grenzen humaner Arbeitsgestaltung in der DDR, J. Psychologie des Alltagshandelns 8 (2015) 2, S. 4–11.
[2] Georg/Bonnekoh/Katenkamp/Langenhoff/Lohmar: Berufsgruppe Zerspanungsmechaniker, GEK-Gesundheitsbericht Nr. 13, Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse, Band 6, St. Augustin 1996.
[3] BGHM: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung, Teil 1: Handlungshilfe zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung, FI Nr. 0052, 2019.
[4] BGHM: Coronavirus – Handlungshilfe Psychische Belastung in Krisenzeiten, 2020.
[5] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.

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