Überblick

Seit der Veröffentlichung der internationalen Norm ISO 45.001:2018 "Occupational health and safety management systems – Requirements with guidance for use" stehen Unternehmen in Deutschland i. W. 3 AMS-Standards (AMS-Konzepte) zur Verfügung: Der Nationale (Deutsche) Leitfaden für AMS, SCC: "Sicherheits-Certifikat-Contraktoren" und die DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung", die indentisch ist mit der ISO 45.001:2018. Sie dienen als Orientierungsgrundlage und Leitfaden zur Gestaltung, zum Aufbau, zur Bewertung und teilweise zur Zertifizierung bzw. Begutachtung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS) bzw. eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS). Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Intentionen, ihrer Zielgruppen, des zugrunde liegenden AMS-Verständnisses, ihrer Anforderungen an ein AMS, der Integrationsfähigkeit sowie ihrer externen Begutachtungsmöglichkeit

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS) – synonym wird auch von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) gesprochen – wird derzeit weder vom Gesetzgeber noch von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung explizit gefordert. Gefordert wird aber von beiden Seiten (insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz) eine geeignete Systematik (Regelung und Organisation) zur wirksamen und nachweisbaren Umsetzung der gesetzlichen und der öffentlich-rechtlichen Forderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Darüber hinaus wird auch eine erkennbare Wahrnehmung der Führungsverantwortung im Arbeitsschutz gefordert. Diese Forderungen sind vergleichbar mit den Kernelemente eines Arbeitsschutz-Managementsystems. Die gewünschte Systematik stellt das AMS an sich dar und wird durch den jeweiligen AMS-Standard beschrieben. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Einführung eines AMS eigentlich freiwillig ist und nur Empfehlungen zur Gestaltung des betriebsspezifischen AMS gemacht werden. Eigentlich deshalb, weil immer mehr Kunden von ihren Partnerfirmen und Lieferanten eine Auskunft und teilweise auch einen Nachweis über die rechtskonforme und wirksame Umsetzung des Arbeitsschutzes erwarten.

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