Die Intentionen des AMS-Standards sowie der "Stand der Technik" hinsichtlich des Managementsystemverständnisses zum Zeitpunkt der Entwicklung bzw. der Weiterentwicklung des jeweiligen AMS-Standards schlagen sich auch in den Anforderungen an das zu betrachtende bzw. aufzubauende Arbeitsschutz-Managementsystem nieder.
Alle AMS-Standards fordern – in unterschiedlicher Detaillierung – die AMS-Basiselemente:
- Arbeitsschutzpolitik/Leitbild: Visionen und Grundsätze,
- heruntergebrochene und vereinbarte Ziele für den Arbeitsschutz,
- Ausrichtung der Arbeitsschutzmaßnahmen und des Arbeitsschutzhandelns an den vereinbarten Zielen,
- Bereitstellung der notwendigen Ressourcen,
- aufbauorganisatorische Festlegungen, wie Hierarchie, Verantwortung, Zuständigkeiten, Befugnisse,
- ablauforganisatorische (teilw. standardisierte) Regelungen, wie Arbeitsverfahren, Informations- und Entscheidungsprozesse,
- Ermittlung und Bewertung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) sowie
- kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Sinne eines PDCA-Regelkreises.
Neben der unterschiedlichen Detailierung der Anforderungen bei den AMS-Basiselementen legen die 3 AMS-Standards weitere Anforderungen an ein zu betrachtendes (z. B. weiterzuentwickelndes oder zu zertifizierendes) oder aufzubauendes Arbeitsschutz-Managementsystem fest (vgl. Tab. 3).
Spezielle Anforderungen an ein AMS | Nationaler (deutscher) Leitfaden für AMS | Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC/SCP) | ISO 45.001:2018/ DIN ISO 45.001:2018 |
---|---|---|---|
Reduzierte Anforderungen an Kleinbetriebe | keine | bei Kontraktoren mit weniger als 35 Beschäftigten | keine |
Nachweis der Wirksamkeit | festgelegter und praktizierter Prozess | festgelegter und praktizierter Prozess Kennzahl: Unterschreiten eines Grenzwertes (Unfallhäufigkeit) |
festgelegter, intakter und praktizierter Prozess |
Beschreibung des Kontextes der Organisation | keine expliziten Anforderungen | keine expliziten Anforderungen | Kontext (externe und interne Themen) bestimmen, der für den Zweck des Unternehmens relevant ist und sich auf dessen Fähigkeit auswirken, die beabsichtigten Ergebnisse des AMS zu erreichen Festlegung der Grenzen: z. B. Einbeziehung der Partner, Lieferanten etc. Festlegung der interessierten Parteien[1] |
Einhaltung ihrer rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen | implizit Ermittlung der wesentlichen rechtlichen Verpflichtungen |
implizit | Erstellung eines Rechtskatasters Nachweisbarkeit |
Engagement der Führung | Betonung der Verantwortung Übertragung von Pflichten |
implizit | Übertragung von Pflichten Nachweis des Engagements: Maßnahmenplan zur Erreichung der vereinbarten Ziele |
Einbeziehung der Beschäftigten | Festlegung der Mitwirkungsmöglichkeiten, der Rechte und der Pflichten der Beschäftigten | implizit | detaillierte Regelung der Konsultation (Ansichten einholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird) und Beteiligung (Einbeziehung in die Entscheidungsfindung) von Beschäftigten und, wo vorhanden, deren Vertreter |
Steuerungsvariablen | Arbeitsbedingungen (insbesondere Gefährdungen) | Vermeidung von Unfällen | SGA-Risiken und SGA-Chancen |
Tab. 3: Spezielle Anforderungen an ein AMS
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