Die Intentionen des AMS-Standards sowie der "Stand der Technik" hinsichtlich des Managementsystemverständnisses zum Zeitpunkt der Entwicklung bzw. der Weiterentwicklung des jeweiligen AMS-Standards schlagen sich auch in den Anforderungen an das zu betrachtende bzw. aufzubauende Arbeitsschutz-Managementsystem nieder.

Alle AMS-Standards fordern – in unterschiedlicher Detaillierung – die AMS-Basiselemente:

  • Arbeitsschutzpolitik/Leitbild: Visionen und Grundsätze,
  • heruntergebrochene und vereinbarte Ziele für den Arbeitsschutz,
  • Ausrichtung der Arbeitsschutzmaßnahmen und des Arbeitsschutzhandelns an den vereinbarten Zielen,
  • Bereitstellung der notwendigen Ressourcen,
  • aufbauorganisatorische Festlegungen, wie Hierarchie, Verantwortung, Zuständigkeiten, Befugnisse,
  • ablauforganisatorische (teilw. standardisierte) Regelungen, wie Arbeitsverfahren, Informations- und Entscheidungsprozesse,
  • Ermittlung und Bewertung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) sowie
  • kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Sinne eines PDCA-Regelkreises.

Neben der unterschiedlichen Detailierung der Anforderungen bei den AMS-Basiselementen legen die 3 AMS-Standards weitere Anforderungen an ein zu betrachtendes (z. B. weiterzuentwickelndes oder zu zertifizierendes) oder aufzubauendes Arbeitsschutz-Managementsystem fest (vgl. Tab. 3).

 
Spezielle Anforderungen an ein AMS Nationaler (deutscher) Leitfaden für AMS Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC/SCP) ISO 45.001:2018/
DIN ISO 45.001:2018
Reduzierte Anforderungen an Kleinbetriebe keine bei Kontraktoren mit weniger als 35 Beschäftigten keine
Nachweis der Wirksamkeit festgelegter und praktizierter Prozess

festgelegter und praktizierter Prozess

Kennzahl: Unterschreiten eines Grenzwertes (Unfallhäufigkeit)
festgelegter, intakter und praktizierter Prozess
Beschreibung des Kontextes der Organisation keine expliziten Anforderungen keine expliziten Anforderungen

Kontext (externe und interne Themen) bestimmen, der für den Zweck des Unternehmens relevant ist und sich auf dessen Fähigkeit auswirken, die beabsichtigten Ergebnisse des AMS zu erreichen

Festlegung der Grenzen: z. B. Einbeziehung der Partner, Lieferanten etc.

Festlegung der interessierten Parteien[1]
Einhaltung ihrer rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen

implizit

Ermittlung der wesentlichen rechtlichen Verpflichtungen
implizit

Erstellung eines Rechtskatasters

Nachweisbarkeit
Engagement der Führung

Betonung der Verantwortung

Übertragung von Pflichten
implizit

Übertragung von Pflichten

Nachweis des Engagements: Maßnahmenplan zur Erreichung der vereinbarten Ziele
Einbeziehung der Beschäftigten Festlegung der Mitwirkungsmöglichkeiten, der Rechte und der Pflichten der Beschäftigten implizit detaillierte Regelung der Konsultation (Ansichten einholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird) und Beteiligung (Einbeziehung in die Entscheidungsfindung) von Beschäftigten und, wo vorhanden, deren Vertreter
Steuerungsvariablen Arbeitsbedingungen (insbesondere Gefährdungen) Vermeidung von Unfällen SGA-Risiken und SGA-Chancen

Tab. 3: Spezielle Anforderungen an ein AMS

[1] Person oder Organisation (3.1), die eine Entscheidung oder Tätigkeit beeinflussen kann, die davon beeinflusst sein kann, oder die sich davon beeinflusst fühlen kann.

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