1) "Das ist ja jedes Jahr dasselbe, da gehe ich nicht hin." – Was soll man darauf antworten?

Grundsätzlich sollte vom unmittelbaren Vorgesetzten, im Zweifelsfall von der Geschäftsführung selbst, unmissverständlich klar gemacht werden, dass Sicherheitsunterweisungen Pflichtveranstaltungen "ohne Wenn und Aber" sind. Vorsätzliches Fernbleiben z. B. bei einer Evakuierungsübung am Arbeitsplatz, muss unmittelbar disziplinarische Konsequenzen haben, um nicht die gesamte Schulungsstruktur zu untergraben und so für die übrigen Beteiligten zur Farce werden zu lassen. Andererseits sind die Schulungsverantwortlichen gehalten, die Übungen straff und effektiv zu organisieren und so abwechslungsreich zu gestalten, dass keine abstumpfende Routine auftritt.

2) "Wichtige Produktionsabläufe oder Kundentermine können wir nicht für eine Übung unterbrechen – das kostet hohe Summen." – Was soll man darauf antworten?

Solche Einwände sollten kritisch geprüft werden. Eine kurze effektive Übung kostet nur sehr wenig Zeit und kann dazu beitragen, das Ansehen als sicherheitsbewusster und verantwortungsvoller Betrieb in den Augen von Kunden/Gästen zu erhöhen. Wo eine ungeplante Betriebsunterbrechung tatsächlich unverantwortbare Kosten/Probleme aufwirft, kann eine vertraulich gehaltene Vorabsprache helfen. Grundsätzlich kann es – je nach örtlichen Gegebenheiten – auch verantwortbar sein, dass bestimmte Bereiche von einer pauschalen Evakuierung eines Gebäudes ausgenommen werden, wenn sichergestellt werden kann, dass Betroffene bei tatsächlich drohender Gefahr problemlos kurzfristig in einen sicheren Bereich bzw. ins Freie fliehen können.

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