1) Müssen alle Mitarbeiter für den Umgang mit Feuerlöschern geschult werden?

Nein. § 4 DGUV-V 1 fordert, dass eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern geschult wird. Die Festlegung sollten Sie in Abhängigkeit der Unternehmensbereiche und des Gefährdungspotenzials treffen. Denken Sie daran, dass ein gelöschter Entstehungsbrand weitaus größere wirtschaftliche Konsequenzen verhindern kann. Die Kosten für Übungen mit Feuerlöschern hingegen kosten nur einen Bruchteil.

2) Darf die praktische Löschübung auf unserem Betriebsgelände durchgeführt werden?

Ja. Sie sollten jedoch eine ausreichende Freifläche mit ausreichend Abstand zu Gebäuden, Parkplätzen und brennbaren Sträuchern etc. zur Verfügung haben. Denken Sie bei entsprechenden Übungen auch daran, dass es zu Rauchentwicklung kommen kann (Windrichtungen beachten!). Es empfiehlt sich daher, auch die umliegende Nachbarschaft über die Übung zu informieren. Eine Information an die Feuerwehr ist ebenfalls ratsam. Löschübungen mit brennenden Ölwannen sind in vielen Gemeinden aus Umweltschutzgründen nicht mehr zugelassen. Es gibt jedoch ausreichend Alternativen. Fragen Sie entsprechende Anbieter.

3) Führt die Feuerwehr die praktischen Übungen durch?

Dies ist sehr unterschiedlich. Fragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Feuerwehr nach, ob die Sie unterstützt. Vielleicht sind ja auch Mitarbeiter aus Ihrem Betrieb aktive Feuerwehrleute. Diese könnten Sie ebenfalls mit einbeziehen.

4) Können unsere Feuerlöscher für die Übung genutzt werden?

Sie sollten Ihre Feuerlöscher an Ort und Stelle belassen. Stellen Sie sich vor, es bricht während der Übung ein Feuer aus und die Mitarbeiter wollen Feuerlöscher nutzen, die plötzlich nicht mehr dort hängen, wo sie hingehören. Viele Anbieter von Feuerlöschübungen oder Ihre Wartungsfirma für die Feuerlöscher haben spezielle Übungslöscher.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge