§ 10 Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Unternehmer Beschäftigte benennt, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

Auch Abschn. 7.3 der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" beschreibt die Notwendigkeit, eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern in der Wirkweise und Handhabung von Feuerlöschern mindestens einmal jährlich praktisch zu unterweisen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge