§ 22 Abs. 2 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" fordert, dass der Unternehmer eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen muss.

Die Bedienung von Feuerlöscher ist nicht schwierig. Dennoch muss die richtige Anwendung geübt werden. Im Rahmen der Übung wird die richtige Handhabung der unterschiedlichen Feuerlöscher geschult. Dies muss regelmäßig erfolgen, damit die Anwendung für die Mitarbeiter vertraut ist. Sie sind somit in einer hektischen Phase eines Entstehungsbrandes eher in der Lage, die richtigen Handgriffe anzuwenden und ein Feuer zu löschen. Für viele Mitarbeiter ist es jedoch fast noch wichtiger, die Angst vor Feuerlöschern abzulegen, in dem sie einmal einen Feuerlöscher in die Hand nehmen, entsichern und auslösen.

Ein anschließender erfolgreicher Löschversuch trägt dann dazu bei, dass die Mitarbeiter später bei einem Entstehungsbrand nicht in Panik weglaufen, sondern sich an die Schulung erinnern und mit einem bereitgestellten Feuerlöscher einen Löschversuch unternehmen. I. d. R. sind diese Löschversuche so erfolgreich, dass meistens die Feuerwehr nicht mehr eingreifen muss. Ihre Sachwerte werden somit geschützt und mögliche Personenschäden vermieden.

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