1) Gibt es einen vorgeschriebenen Zeitraum für die Prüfung von Feuerlöschern?

Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" schreibt ein Prüfintervall von max. 2 Jahren vor. Der Unternehmer hat aber auch die Möglichkeit, längere Prüfintervalle festzulegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Dies bedarf dann aber guter Argumente. In der Praxis wird in den meisten Betrieben daher an einem Prüfintervall von 2 Jahren festgehalten.

2) Dürfen auch unsere eigenen Mitarbeiter die Feuerlöscher überprüfen?

Das ist nur dann gestattet, wenn die Mitarbeiter dazu befähigt sind, die Prüfung durchzuführen. Dazu gehört eine entsprechende Ausbildung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit auf diesem Gebiet. Diese Voraussetzungen erfüllen die Mitarbeiter i. d. R. nicht.

3) Muss die Prüfung dokumentiert werden?

Die Prüfungen müssen dokumentiert werden. In der Praxis erfolgt dies mit einem Prüfaufkleber auf jedem geprüften Feuerlöscher. Sie sollten jedoch auch den Servicebericht aufbewahren.

4) Die Preisunterschiede von Anbietern zum Prüfen von Feuerlöschern sind recht groß. Birgt die Auswahl des billigsten Anbieters Risiken?

Ja! Wie in vielen anderen Bereichen auch, gibt es gute und weniger gute Prüfer; der teuerste muss nicht der beste sein. Ob aber der Billigste qualifiziert ist, gute Arbeit zu leisten und ob er das dann auch tut – diese Frage muss jeder für sich beantworten. Denken Sie jedoch daran, dass dem bei der Feuerlöscherprüfung ggf. gesparten Geld im Schadensfall immense Schäden gegenüberstehen können, wenn die Feuerlöscher im Brandfall versagen.

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