Ähnlich wie im SiGePlan sollten auch in der Unterlage für spätere Arbeiten den Schutzmaßnahmen die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen zugeordnet werden. Hierbei sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (staatliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften), ggf. auch DIN-Normen zu berücksichtigen.

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