Die Einführung eines betrieblichen Umwelt-Managementsystems (UMS) ist freiwillig. Ein UMS umfasst die systematische Planung, Steuerung, Überwachung und Verbesserung aller Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes sowie eine umweltorientierte Betriebs- und Mitarbeiterführung. Die Einführung eines UMS basiert auf der freiwilligen Entscheidung eines Unternehmens. Es existiert hierfür derzeit keine gesetzliche Verpflichtung und es ist auch keine zu erwarten.

Für den Aufbau eines zertifizierbaren/validierbaren UMS kann man 2 verschiedene Wege gehen:

  1. Orientierung an der DIN ISO 14001 oder
  2. der EMAS-Verordnung (Environmental Management and Audit Scheme).

Beide Systeme gewährleisten eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, wobei EMAS über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen als Mindeststandard hinausgeht.

 
Wichtig

Parallelen zum Arbeitsschutzmanagement

Ein UMS dient primär dem betrieblichen Umweltschutz. Infolge seiner Parallelen zum Arbeitsschutz (z. B. Berücksichtigung von Arbeits- und Umweltschutzbelangen bei Beschaffungen, sicherer und umweltverträglicher Umgang mit Gefahrstoffen, ganzheitliche Ein- und Unterweisungen, integrierte Sicherheits- und Öko-Audits) trägt es auch zur Reduzierung von Gefährdungen, z. B. durch Gefahrstoffe, bei. Verknüpft ein Unternehmen beides, verschafft es sich wirkungsvolle Strukturen und Verantwortlichkeiten, mit denen sich der Arbeits- und Umweltschutz in die betrieblichen Prozesse integrieren und kontinuierlich verbessern lässt. Ein Beispiel hierfür ist SCC.

Bei einem Arbeitsschutzmanagement, das sich an der DIN ISO 45001 orientiert, existiert durch die sog. High-Level-Structure eine einheitliche Grundstruktur der normorientierten Managementsysteme für die Qualität (QMS), die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (AMS) und den betrieblichen Umweltschutz. Daraus resultieren viele Synergien.

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