Die Fünf-Stufen-Methode zur Verhaltensmodifikation bei Unfallschwerpunkten (1992) von Burkardt macht die Umsetzung von Maßnahmen zugunsten des Arbeitsschutzes verständlich und handhabbar.

Zu den 5 Stufen zählen:

  1. Ermittlung und Analyse von Unfall- bzw. Gefährdungsschwerpunkten

    Dabei wird das Unfallgeschehen systematisch ausgewertet, wobei auch Beinahe-Unfälle zur Erweiterung der Datenbasis herangezogen werden können. Detailanalysen von Unfällen und Beinahe-Unfällen eignen sich zur Identifizierung von Unfalltypen oder zugrunde liegenden Unfallursachen. Der Systemgedanke wird hierbei berücksichtigt.

  2. Festlegung von Verhaltensregeln

    Im zweiten Schritt werden Verhaltensregeln für die Mitarbeiter festgelegt, die realistisch, leicht verständlich und konkret sind sowie von den Beschäftigten akzeptiert werden. Burkardt plädierte für nicht mehr als 10 Verhaltensregeln.

  3. Ableiten eines Maßnahmenplans

    Ein Maßnahmenkatalog soll die formulierten Verhaltensregeln im Unternehmen verankern. Dabei setzt Burkardt bei der Verhaltensbeeinflussung auf die lernpsychologischen Prinzipien Verstärkung und negative Verstärkung, welche sicheres Verhalten erleichtern und sicherheitswidriges Verhalten erschweren.

  4. Realisierung des Maßnahmenplans

    Die stufenweise Realisierung des Maßnahmenplans soll innerhalb von 1 bis 2 Jahren erfolgen. Der Durchführungsprozess wird kontrolliert und evaluiert.

  5. Wirkungskontrolle

    Die Wirkungskontrolle erfolgt im Sinne einer Ergebnisevaluation, wobei der (Lern)Erfolg sowohl durch Verhaltensbeobachtung als auch durch statistische Kennzahlen ermittelt wird.

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