Die oberste Leitung stellt sicher, dass die Organisation aus der Politik und Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit konkrete Ziele und die zu ihrer Umsetzung im operativen Bereich erforderlichen Maßnahmen entwickelt.

Ziele für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit sollen

  1. darauf gerichtet sein, den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit kontinuierlich zu verbessern;
  2. mit den öffentlich-rechtlichen und weiteren Verpflichtungen der Organisation im Einklang stehen;
  3. erreichbar und die Ergebnisse messbar oder zumindest anhand von Indikatoren erkennbar sein;
  4. organisationsspezifisch sein, d. h. der Organisation im Hinblick auf ihre Größe, die Art ihrer Aktivitäten sowie die vorhandenen Gefährdungen und damit verbundenen Risiken entsprechen und angemessen sein;
  5. dokumentiert und allen betroffenen Mitarbeitern der Organisation mitgeteilt werden;
  6. in regelmäßigen Abständen bewertet und bei Bedarf aktualisiert werden.

Um die Ziele für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit zu erreichen, sollen mit den Verantwortlichen beispielsweise Zielvereinbarungen abgeschlossen werden, in denen Leistungskriterien möglichst eindeutig festgelegt sind. Neben dem eigentlichen Ziel sind in der Regel auch Zwischenziele zu vereinbaren. Diese Ziele und die daraus resultierenden Maßnahmen sollen in einer Planungsübersicht zusammengefasst werden, die auch Messkriterien oder Indikatoren enthält, mit denen geprüft werden kann, ob Zwischenziele oder das festgelegte Ziel erreicht wurden.

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