Zentraler Punkt des praktischen Strahlenschutzes ist die Überwachung der Strahlenexposition der Beschäftigten. Zurzeit werden in der Bundesrepublik etwa 440.000 Personen als beruflich strahlenexponiert eingestuft. 43.000 davon sind als fliegendes Personal tätig. Zur Reduzierung der Exposition gibt es zahlreiche konkrete Maßnahmen, wie Abschirmungen, Zugangsbeschränkungen, Beschränkungen der Arbeits- und Aufenthaltsdauer, Gestaltung der Arbeitsabläufe und nicht zuletzt die gute Ausbildung und die ständige Unterweisung der Mitarbeiter.

 
Wichtig

Schutzmaßnahmen

Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen ist die wichtigste Schutzmaßnahme für die Beschäftigten die Vermeidung von Kontamination, also der Schutz vor der unkontrollierten Verbreitung dieser Stoffe. Radioaktive Substanzen dürfen weder in den menschlichen Organismus aufgenommen werden, etwa durch Einatmen oder Verschlucken, noch aus Kontrollbereichen (Strahlenschutzbereiche) in unzulässiger Weise in die Umwelt gelangen.

 
Praxis-Tipp

Regelmäßige Messungen erforderlich

Alle Schutzmaßnahmen müssen ständig messtechnisch überprüft werden. Dazu geeignete Messgeräte und eine richtig eingesetzte Messtechnik sind deshalb unverzichtbarer Bestandteil eines effektiven Strahlenschutzes.

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