Beim Strahlen von Metallkörpern können entflammbare oder explosive Stäube entstehen. Insbesondere bei Metallkörpern bestehend aus bestimmten Leichtmetallen und eisenhaltigen Teilen sind Brand- und Ex-Schutzmaßnahmen dringend durchzuführen. Zu den bekanntesten explosionsfähigen Metallstäuben zählen:

  • Magnesium und Magnesiumlegierungen,
  • Aluminium und Aluminiumlegierungen.

Magnesium- und Aluminiumstäube sind entflammbar und können hochexplosiv sein (abhängig von der Metallzusammensetzung, der Staubpartikelgrößen usw.). Ebenfalls gefährlich sind sog. aluminothermische Reaktionen. Dabei besteht ein erhöhtes Entzündungsrisiko, hervorgerufen durch das gleichzeitige Vorhandensein von Aluminium und Rost.

Mit einer Explosionsgefährdung ist zu rechnen, wenn die Metallstäube freigesetzt werden oder entstehen können, mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden und das mögliche Auftreten einer wirksamen Zündquelle nicht sicher verhindert wird.

Zündquellen können sein:

  • offene Flammen (z. B. Zigarettenglut, Feuerarbeiten);
  • heiße Oberflächen größer oder gleich 135 °C;
  • funkenreißende Maschinenteile (innerhalb der Anlage oder in Anlagenzuführungen, wie z. B. automatische Bestückung oder in unmittelbar angrenzende Anlagenteile, wie z. B. zerspannende Bearbeitung);
  • elektrostatische Entladungsvorgänge;
  • nicht ex-geschützte elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Bei Einführung eines Arbeitsverfahrens mit explosionsfähigem Strahlgut ist angeraten, eine Explosionsschutzbewertung durch einen Sachverständigen zu veranlassen. Die Beurteilung erfolgt dann anhand der Explosionsschutzdokumentation.

Entflammbare oder explosive Stäube müssen erfasst, abgesaugt und über explosionsdruckstoßfeste Druckentlastungseinrichtungen abgeleitet werden.

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