Vor der Teilnahme an einem Lehrgang müssen die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Antragstellers nachgewiesen werden. Dazu stellt die für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheins zuständige Behörde auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist beim Lehrgangsträger vorzulegen.

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