Die technische Lüftung verhindert im Normalbetrieb, dass im Innern des Sicherheitsschranks eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Die Abluft muss an eine ungefährdete Stelle geführt werden, i. d. R. durch den Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Freie führt (s. Anhang 1 A.1.3.1 TRGS 510).

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