Sicherheitsbeleuchtungen sind separate Anlagen, die von einer Ersatzstromquelle gespeist werden. Dafür kommen infrage:

3.1.1 Batteriestromversorgung

Die Batteriestromversorgung erfolgt meist über eine der nötigen Leistungsfähigkeit angepasste Zentral- oder mehreren Gruppenbatterieanlagen, die aus Brand- und Umweltschutzgründen stets in separaten Batterieräumen vorzufinden sind. Grundsätzlich sind auch Leuchten mit Einzelbatterieversorgung möglich, sind aber nicht in allen Fällen zugelassen und werden meist nur bei Ergänzungen und Nachrüstungen eingesetzt. Die Batterien werden im Normalbetrieb aus dem allgemeinen Stromnetz gespeist und müssen im Notfall die erforderliche Zeit die Leuchten mit Energie versorgen.

3.1.2 Ersatzstromversorgung

In diesem Fall liefert meist ein Stromerzeugungsaggregat (z. B. Generator mit Dieselkraftmaschine) die im Notfall benötigte Energie. Dabei ist es durchaus möglich, dass der Stromerzeuger (etwa als Blockheizkraftwert) dauernd Strom produziert, der betrieblich genutzt wird und gleichzeitig die Notfallfunktion sicherstellt. Allerdings gelten dann besondere Anforderungen. Es sind z. B. wenigstens zwei Aggregate erforderlich, damit bei einem Defekt eines solchen Stromerzeugers immer noch ein weiterer für den Fall zur Verfügung steht, dass das allgemeine Netz tatsächlich ausfällt.

Sicherheitsbeleuchtungen mit Ersatzstromversorgungen findet man meist dort vor, wo aus anderen Gründen im Notfall ohnehin eine größere Energiemenge benötigt wird, z. B. für den Weiterbetrieb von Aufzügen oder empfindlichen Anlagenprozessen oder wenn es sich eben um größere Ersatzbeleuchtungsanlagen handelt.

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