Überblick

In Deutschland passieren pro Jahr weit mehr als 2 Mio. Verkehrsunfälle. Auch wenn die meisten dieser Unfälle glücklicherweise recht glimpflich verlaufen, d. h., es ist lediglich ein Blechschaden zu beklagen, kann man davon ausgehen, dass die daran beteiligten Autos für eine gewisse Zeit bis zur Klärung der Umstände am Ort des Geschehens stehen. Oftmals erfolgt dies im Verkehrsbereich. Dies gilt häufig auch für den Fall einer Panne am Fahrzeug. Die Pannenursache Nummer 1 ist dabei ein platter Reifen, den statistisch gesehen jeder Autofahrer alle 150.000 km selbst erlebt. Und ein Reifenschaden passiert meist während der Fahrt.

Sofern dann aufgrund eines Unfalls oder einer Panne ein oder mehrere Fahrzeuge im Verkehrsbereich stehen, besteht für die Beteiligten und ggf. für Helfer eine nicht zu unterschätzende Gefährdung durch den nachfolgenden Verkehr.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Straßenverkehrs-Ordnung stellt die Grundregeln für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auf. § 15 StVO gibt Hinweise für das Liegenbleiben von Fahrzeugen, § 15a StVO für das Abschleppen von Fahrzeugen und § 34 StVO für Unfälle von Fahrzeugen.

DGUV-V 71 "Fahrzeuge" stellt Anforderungen an die Ausrüstung wie auch an den Betrieb von Fahrzeugen.

DGUV-I 214-010 "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" gibt Serviceunternehmen Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Pannenhilfe, Bergungs- und Abschlepphilfe. Anhand von Beispielen wird die Absicherung an Einsatzstellen konkretisiert.

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