Eine Warnanlage besteht üblicherweise aus Lichtschrankensystemen und kann i. d. R. Fußgänger von Regalflurförderzeugen unterscheiden. Das Lichtschrankensystem besteht aus mindestens je einem Lichtstrahl in 400 mm und 900 mm Höhe über dem Boden. Dies verhindert ein Unterkriechen oder Übersteigen des Systems.

Von der Warnanlage wird automatisch ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst, wenn sich Fußgänger und Regalflurförderzeuge gleichzeitig in einem Schmalgang befinden. Der Alarm muss sowohl von den Fußgängern als auch von den Fahrern der Regalflurförderzeuge wahrgenommen werden können. Der optische Alarm muss am Zugang des jeweiligen Schmalganges angezeigt werden, der akustische Alarm muss sogar im gesamten Lagerbereich zu hören sein. Bei Auslösen des Alarms müssen die Fahrer ihre Flurförderzeuge unverzüglich zum Stillstand bringen, sofern dies nicht sowieso automatisch erfolgt. Auch hier darf eine Quittierung des Alarms ausschließlich von einer Aufsichtsperson über einen Schlüsselschalter vorgenommen werden. Selbstverständlich muss sich die Aufsichtsperson vor der Quittierung davon überzeugen, dass sich kein Fußgänger zusammen mit einem Regalflurförderzeug im Schmalgang aufhält. Im laufenden Betrieb muss der Schlüssel immer abgezogen und von der Aufsichtsperson verwahrt werden, um einem Missbrauch vorzubeugen.

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