Neben der Bereitstellung der Gase aus zentralen Versorgungsanlagen (Flaschenbündel, Flaschenbatterien oder Tankanlagen) sind Transport, Lagerung und Bereitstellung der Gase mit Druckgasflaschen weit verbreitet. Für den Umgang mit Druckgasbehältern sind Forderungen des Gefahrstoffrechtes, wie z. B. TRBS 3145 und Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), einzuhalten.

Diese Vorschriften enthalten Forderungen u. a. über Prüfen, Kennzeichnen, Füllen, Transport und Betreiben. Auf der Schulter der Gasflaschen sind wichtige Daten eingestempelt (Gasart, Betriebsdruck, Prüfdruck, Prüfdaten). Zur Kennzeichnung der Gasart ist die Flaschenschulter farblich gestaltet. Abb. 1 zeigt die neue Kennzeichnung nach DIN EN 1089-3 und die bis max. 1.7.2006 einsetzbare bisherige Farbkennzeichnung. Weiterhin ist an der Flaschenschulter der in Abb. 2 dargestellte Gefahrgutaufkleber nach GGVSEB/ADR angebracht.

Abb. 1: Farbkennzeichnung von Gasflaschen[1]

Abb. 2: Gefahrgutaufkleber[2]

Die Gase werden entweder als verdichtete Gase (Sauerstoff, Pressluft, Stickstoff), als gelöste Gase (Acetylen) oder als verflüssigte Gase (Propan, Butan) gespeichert.

Die gespeicherte Gasmenge bei verdichteten Gasen ist überschlägig als Druck × Inhalt zu berechnen. In einer 50-l-Sauerstoffflasche lassen sich bei 200 bar also 10.000 l speichern.

Für die Speicherung des instabilen Gases Acetylen sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So ist die Flasche mit einer porösen Masse gefüllt, die mit einem Lösemittel – meist Aceton – getränkt ist, das Acetylen in großen Mengen zu lösen vermag. Eine 40-l-Acetylenflasche enthält somit bis zu 7.210 l Acetylen bei 15 °C und einem Druck von 18 bar. Das zulässige Füllgewicht von max. 8 kg Acetylen darf nicht überschritten werden.

Flüssiggas ist in der gefüllten Gasflasche überwiegend im flüssigen Zustand enthalten. Die Gasentnahme erfolgt aus dem gasförmigen Bereich oberhalb des Flüssigkeitsspiegels. Die Druckverringerung bei der Gasentnahme führt zu weiterer Gasverdampfung. So stellt sich immer ein temperaturabhängiges Gleichgewicht zwischen Propan in flüssigem und in gasförmigem Zustand ein. 1 kg flüssiges Propan entspricht 1,06 l, die sich im gasförmigen Zustand auf das 260-fache Volumen ausdehnen. Eine 11-kg-Flüssiggasflasche kann also max. 5.600 l gasförmiges Propan enthalten.

[1] Quelle: DGUV-I 209-011.
[2] Quelle: DGUV-I 209-011.

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