• Beratung bei Planung von Feuerungsanlagen,
  • Einbau von Rauchwarnmeldern,
  • Kehren bzw. Reinigen von Feuerstätten, Schornsteinen und Räucheranlagen von Rußablagerungen, ggf. Beseitigung von Verbrennungsrückständen,
  • Reinigen sowie Überprüfen und Messen von Abgas- und Lüftungsanlagen,
  • bei Abgaswegüberprüfung Messung des CO-Gehalts, bei Werten zwischen 500 und 1.000 ppm Wartung der Anlage empfohlen, Festlegung einer Frist zur Mängelbeseitigung; bei Werten > 1.000 ppm unverzügliche Wartung erforderlich,
  • Beurteilen und Dokumentieren der Prüfergebnisse,
  • Durchführung von Immissionsschutzmessungen nach erfolgter Wartung, Überwachung der Feuerungsanlage nach BImSchG,
  • ca. alle 3 Jahre Feuerstättenschau mit Sichtprüfung der Feuerstätten, Schornsteine, Abgasanlagen, Brennstoffversorgungsleitungen – verbunden mit Erteilen eines Feuerstättenbescheids und ggf. Frist zur Mängelbeseitigung,
  • Mitwirkung bei baurechtlich vorgeschriebenen Prüfungen,
  • Abnahme veränderter oder neuer Feuerungsanlagen,
  • Überprüfung gewerblicher Dunstabzugsanlagen.
[1] Richter: Tätigkeiten und Aufgaben von Schornsteinfegern, https://www.schornsteinfeger-richter.de.

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