Die Worte "Risiko" und "Gefährdung" bzw. "Risikobetrachtung" und "Gefährdungsbeurteilung" werden häufig synonym verwendet und in der Tat liegen die Betrachtungsgegenstände nahe beieinander. Um in diesem Artikel aber eine klare Begrifflichkeit verwenden zu können, ist eine Differenzierung erforderlich.

Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet nach der Begründung des Arbeitsschutzgesetzes, dass Gefährdungen als potenzielle Schadensmöglichkeiten erkannt und hinsichtlich ihrer Schadensschwere bewertet werden. Die Aussage: "Eine Durchströmung des Körpers mit Todesfolge ist möglich" wäre eine sinnvolle Aussage im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung.

Risikoanalysen nach den grundlegenden Normen der DIN EN ISO 12100 oder der OHSAS 18001 bzw. der DIN ISO 45001 sind jedoch darüber hinaus immer mit der Abschätzung einer Eintrittswahrscheinlichkeit für die unerwünschten Ereignisse gekoppelt. Die o. g. Aussage zur Körperdurchströmung würde in einer Risikoanalyse also lauten: "Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Körperdurchströmung und der Tod könnte die Folge sein." Sie könnte aber auch lauten: "Es besteht die Möglichkeit einer Körperdurchströmung mit der hohen Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen Ausgang".

Im ersten Satz würde sich die Eintrittswahrscheinlichkeit auf das Ereignis ("Körperdurchströmung"), im zweiten auf die Schadensfolge ("tödlicher Ausgang") beziehen. Beides ist möglich.

Festzuhalten ist, dass die Risikoanalyse durch die Einbeziehung der Eintrittswahrscheinlichkeit über die Gefährdungsbeurteilung hinausgeht, also gewissermaßen als "Gefährdungsbeurteilung + Eintrittswahrscheinlichkeit" betrachtet werden kann.

Sollen nun im Betrieb Risikoanalysen in diesem Sinne durchgeführt werden, so sind erhebliche Vorüberlegungen erforderlich, um eine sachgerechte Bearbeitung sicherzustellen. Dabei ergeben sich diverse Fragen und es wird sich nachfolgend zeigen, dass "gute" Risikoanalysen im Arbeitsschutz deutlich komplexer sind, als die üblichen Matrixmethoden erwarten lassen.

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