Die überwiegende Mehrheit der Ursachen für Unfälle und Beinaheunfälle sind heute verhaltensbedingter Art bzw. resultieren aus organisatorischen Schwachstellen.[1] Wirksame Schutzmaßnahmen müssen deshalb vor allem hier ansetzen. Das heißt, um weitere Verbesserungen im Arbeitsschutz zu erzielen – und § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes fordert dies – muss der Schwerpunkt der betrieblichen Sicherheitsarbeit bei den organisatorischen und verhaltensorientierten Präventionsmaßnahmen liegen.

Vor diesem Hintergrund sowie den aktuellen und sich abzeichnenden Veränderungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz ist allgemein festzustellen: Zur Sicherung der Unversehrtheit und Gesunderhaltung der Beschäftigten, zur Steigerung der Wirksamkeit betrieblicher Arbeitsschutzaktivitäten sowie zur Sicherstellung störungsfreier Betriebsabläufe reichen die traditionellen Ansätze des Arbeitsschutzes nicht aus. Erforderlich sind neue Sichtweisen, Strategien und Wege, die vor allem an den Schwachpunkten der betrieblichen Umsetzung, wie z. B. unzureichende Managementunterstützung und Einbindung in die primären Arbeits-/Geschäftsprozesse, ansetzen und die Effektivität und Effizienz des gesamten Arbeits- und Gesundheitsschutz-Systems nachhaltig verbessern.

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