Der Leitfaden gibt Orientierung für

(a) die Integration von AMS-Elementen in das gesamte Managementsystem einer Organisation;

(b) die Entwicklung freiwilliger Vereinbarungen zur wirksameren Einhaltung von Vorschriften und Regelungen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung herbeizuführen;

(c) die Entwicklung spezifischer Handlungshilfen, um den Bedürfnissen von Organisationen, abhängig von ihrer Größe und der Art ihrer Aktivitäten sowie den vorhandenen Gefährdungen und damit verbundenen Risiken, gerecht werden zu können;

(d) die freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des AMS einer Organisation z.B. durch eine Systemkontrolle im Rahmen eines möglichen Angebots der staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Einen Zwang zur Zertifizierung schließt der Leitfaden aus.

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