Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf einer von ihr betriebenen Internetseite:
1. |
spätestens zum letzten Kalendertag eines Monats
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2. |
spätestens zum letzten Kalendertag des auf einen Bezugszeitraum nach § 49 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes folgenden Kalendermonats
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