Nach DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Lasereinrichtungen" gab es bisher fünf Laserklassen (1, 2, 3a, 3b und 4). Seit der Änderung der DIN EN 60825-1 im November 2001 gibt es 7 Laserklassen (1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4) sowie auch neue MZB-Werte (vgl. auch Kap. 4).

Bei der Anwendung von Laserbearbeitungsmaschinen müssen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Grundlegende Forderungen sind dabei:

  • Lasereinrichtungen an Maschinen müssen so konzipiert und gebaut sein, dass unbeabsichtigtes Strahlen verhindert wird.
  • Lasereinrichtungen an Maschinen müssen so abgeschirmt sein, dass weder durch die Nutzung noch durch reflektierte oder gestreute Strahlung oder Sekundärstrahlung Gesundheitsgefahren auftreten.
  • Optische Einrichtungen zur Beobachtung oder Einstellung von Lasereinrichtungen an Maschinen müssen so beschaffen sein, dass durch die Laserstrahlung keine Gesundheitsgefährdung eintritt.

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