Wir begeben uns hier in ein Spannungsfeld, das zu ewigem Streit führt – wer die Grundlagen definiert, und wer dann damit kompatibel sein muss. Inzwischen ist allgemein akzeptiert, dass sich die KSS-Rezeptur an den Bearbeitungsanforderungen orientiert, und dann die Werkzeugmaschine so beschaffen sein muss, dass sie die Kennwerte des KSS erfüllt. Es geht dabei um die Hauptthemen Beständigkeit von Materialien (Dichtungen, Sichtscheiben, Schläuche, Beschichtungen, Metalle) und Leistungen von Pumpen, Aggregaten, Kreislaufkomponenten.

Ein spezielles Thema ist die Beschaffenheit der Werkzeugmaschine bei der Umstellung von einem wg-KSS auf einen nw-KSS. Wie schon beschrieben, braucht es i. d. R. größere Kreislaufvolumina, wobei im Vordergrund die notwendige nachträgliche Ausrüstung der Werkzeugmaschine mit Schutzmaßnahmen gegen Brände (automatische Feuerlöscheinrichtungen) und Explosionen (Druckentlastungseinrichtungen) stehen.

 
Praxis-Tipp

Festlegung von Kenndaten im Pflichtenheft

Was Sie als Käufer nicht fordern, wird nicht produziert!

Legen Sie entsprechende Kenndaten vor dem Bau und der ersten Inbetriebnahme in Ihrem Pflichtenheft fest, denn die Umrüstung einer Maschine ist immer problematischer (Produktionsausfall) und weniger effektiv als eine vorab konstruierte Lösung.

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