Im Sinne dieser Verordnung ist
1. |
Trockentemperatur die Temperatur der Wetter, gemessen am trockenen Thermometer in Grad C, |
2. |
Feuchttemperatur die Temperatur der Wetter, gemessen am feuchten Thermometer in Grad C, |
3. |
Effektivtemperatur der in Abhängigkeit von der Trockentemperatur, der Feuchttemperatur und der Wettergeschwindigkeit nach dem Schaubild der Anlage 1 ermittelte Klimawert in Grad C. |
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