Überblick

Erst eins, dann zwei, dann viel zu viele. Das kennt jeder, der ein Büro einrichtet: Jedes Gerät hat einen Stromanschluss und mindestens ein Verbindungskabel und schon ist der Kabelsalat perfekt. Wie riesige Würmer hängen die Kabel kreuz und quer. Da Stromkabel oft sehr kurz sind, versteckt sich zwischen dem Gewirr häufig auch noch ein Verlängerungskabel mit Mehrfachsteckdosen. Bald weiß keiner mehr, welches Kabel wohin gehört und irgendwann passiert es: Die Reinigungskraft bleibt mit dem Staubsauger im Kabelgewirr hängen. Sie zieht und "zack" sind die Stromversorgung unterbrochen und die aktuellen Daten weg. Mit wenig Aufwand und geringen Kosten lassen sich Kabel sortieren und fixieren. Mit einem durchdachten Kabelmanagement wird der Schreibtisch zum ordentlichen und sicheren Arbeitsplatz.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Einen direkt auf das Kabelmanagement formulierten Gesetzestext gibt es nicht. Doch der Arbeitgeber hat laut den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG):

  • "Gefahren … an ihrer Quelle zu bekämpfen." (§ 4 (2)). In diesem Fall heißt das z. B. Stolperfallen vermeiden.
  • "bei den Maßnahmen … Stand von Technik … zu berücksichtigen." (§ 4 (3)). Das hat Auswirkungen auf vorhandene und neu zu planende Kabelmanagementlösungen.
  • "Maßnahmen … mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen." (§ 4 (4)). Damit sind u. a. das sichere Ein- und Ausstecken von Arbeitsmitteln gemeint, die Strom brauchen, oder auch die Kabelführung im Raum ohne die Verkehrswege zu kreuzen.
  • "den Beschäftigten … geeignete Anweisungen zu erteilen." (§ 4 (7)). Es reicht also nicht, dass der Arbeitgeber hinschaut, sondern er muss auch sagen, was zu tun ist.
  • zu unterweisen (§ 12). "Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind."
  • In §§ 1517 werden die Mitarbeiter zur Mitwirkungspflicht aufgefordert, um zur Sicherheit und Gesundheit beizutragen. Dies bedeutet z. B.: selbst keine Stolperfallen zu verursachen, wenn möglich vorhandene selbst zu beseitigen bzw. bei den Zuständigen auf die Gefahr hinzuweisen.

Wenn Kabel auf Arbeits- und Verkehrsflächen verlegt werden, sind sie häufig die Ursache von Stolperunfällen. Die Berufsgenossenschaften weisen deshalb darauf hin, dass alle Anschluss- und Verlängerungskabel so verlegt sein müssen, "dass sie keine Stolperstellen bilden. Ist es unumgänglich, einen Verkehrsweg mit einem Anschluss oder Verlängerungskabel zu kreuzen, so muss das Kabel mit einer ausreichend schweren, flach angeschrägten und gut erkennbaren Sicherungsbrücke überbaut sein."[1]

Auch der Gesetzgeber kennt die Problematik der Stolperunfälle. Anhang 1.5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass Fußböden keine Stolperstellen aufweisen dürfen.

[1] Sicherheitsgerechte Gestaltung von Verkehrswegen, Fußböden und Treppen, VBG, 2003, Sicherheitsprüfung, SP 6.1.

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