Eine interdisziplinäre Arbeitsweise schließt mehrere Aufgabenbereiche ein, die eine spezielle Aufgabenstellung mit unterschiedlichen Werkzeugen und Methoden bearbeiten, sodass sich Lösungsstrategien oder Lösungsräume erst durch die Zusammenarbeit ergeben. Neben den klassischen Fachbereichen Medizin, Umwelt und Technik gewinnen heute Fragestellungen aus Betriebswirtschaft, Arbeitswissenschaft und Psychologie zunehmend an Bedeutung, wobei jede der Disziplinen einen eigenen Wortschatz, eigene Sichtweisen, Grundannahmen und Herangehensweisen mit sich bringt.

Die Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit, um mit anderen Disziplinen gut zusammenzuarbeiten, erfordern zunächst einmal folgende Kompetenzen:

  • Die Beratungsfähigkeit und das ergebnisorientierte Handeln, welche durch eine bedarfsorientierte und langfristige Beratungsstrategie auf Augenhöhe mit dem betrieblichen Management gekennzeichnet sind. Komplexe Entscheidungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen dazu in der "Sprache" des Managements mit vorbereitet werden.
  • Ein systematisches und methodisches Vorgehen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft und Technik setzt neben der notwendigen Initiative auch ein zunehmendes Maß an Lernbereitschaft voraus.
  • Durch Selbstmanagement und Selbstreflexion sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit die an ihre Arbeit gerichteten Erwartungen, aber auch ihre eigenen Tätigkeitsgrenzen kennen und situativ entsprechende Fachexpertise bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen organisieren können.

In der Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen ist es dann wichtig, die häufigsten Kooperationspartner und deren Position, Aufgabe und Zielsetzung zu verstehen:

2.1 Fachkraft für Arbeitssicherheit – Arbeitsmedizin

Neben der allgemeinen gesetzlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit aus § 10 ASiG ist in der Praxis für eine wirksame Gestaltung der Arbeitsbedingungen eine enge Abstimmung zwischen diesen Fachgebieten erforderlich. Nicht nur Betriebsbegehungen und die Mitwirkung bei der Einführung neuer Arbeitssysteme oder Arbeitsmittel sind Kernprozesse der gemeinsamen Beratungstätigkeit. Zunehmend wichtige Fragestellungen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit erfordern von beiden Fachgebieten eine enge Zusammenarbeit. Nur durch die valide Erfassung des körperlichen und sozialen Wohlbefindens der Beschäftigten können Einwirkungen auf Arbeitssysteme und Prozesse systematisch und ganzheitlich beschrieben und beurteilt werden.

Ein Anwendungsfall ist beispielsweise die Frage, ob ein Mitarbeiter nach einer Alkoholerkrankung noch in einem Lager arbeiten darf, wo es zu den Arbeitsaufgaben gehört, Fahrzeuge zu führen (z. B. Stapler). Falls der Erkrankte nach der Rückkehr aus einer Therapie nun genesen ist, spricht eigentlich nichts dagegen, die Gefahr eines Rückfalls ist jedoch besonders in der ersten Zeit nach der Therapie hoch. In der Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner können entsprechende Formen der Abstinenzkontrolle vereinbart werden, die zum einen die Sicherheit beim Führen des Fahrzeugs und damit aller Mitarbeitenden positiv beeinflussen. Zum anderen ist der Arbeitsmediziner auch für die erkrankte Person eine gute Unterstützung, durch die schwierige erste Zeit nach der Therapie zu kommen.

2.2 Fachkraft für Arbeitssicherheit – Psychologie

Psychologische Einwirkungen bei der Arbeit zu ermitteln umfasst, dass alle Aspekte der Arbeit daraufhin untersucht und bewertet werden müssen, ob sie zur Gefährdung der Gesundheit beitragen. Der ganzheitliche Blick richtet sich auf technische, organisatorische und soziale sowie kommunikative Ebenen. Gefährdungen durch psychische Belastungen entstehen in der betrieblichen Praxis beispielsweise durch geringe Handlungsspielräume, eintönige Arbeitsabläufe, Über-/Unterforderung, Führungsverhalten und soziale Konflikte. All diese Faktoren können negative Beanspruchungsfolgen, wie Stress und psychische Ermüdung, nach sich ziehen.

Typische Fragestellungen, die zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer Ansprechperson für Arbeits- und Organisationspsychologie besprochen werden, können sich z. B. auf die Frage beziehen, wie eine verantwortliche Führungskraft durch professionelles Agieren darauf einwirken kann, dass in der Organisation geltende Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden können. Dazu kommuniziert die Fachkraft für Arbeitssicherheit die grundsätzlichen Vorschriften und der Psychologe berät die Führungskraft, durch welche Maßnahmen beim Führen auf die Motivation der Mitarbeitenden eingewirkt werden kann, wie er selbst z. B. ein positives Vorbild abgeben kann und wie sie mit Fällen von Regelverletzungen konstruktiv umgehen kann.

2.3 Fachkraft für Arbeitssicherheit – Beschäftigte/Arbeitnehmervertretung

In die betriebliche Arbeitsschutzorganisation sind auch Arbeitnehmer bzw. deren Vertretungen eingebunden. Mit dem grundlegenden Organisationsziel, die Beschäftigten im Unternehmen zu schützen und deren Gesundheit zu erhalten, entsteht ein Prozess, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt verantworten. Neben den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zusammena...

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