Überblick

Die erforderlichen Hautschutzmaßnahmen werden durch die Gefährdungsbeurteilung erkannt und in einem Hautschutzplan zusammengefasst. Die Anwendung der Hautmittel erfolgt nach Einweisung durch geeignete Mitarbeiter (z. B. Betriebsarzt/Sicherheitsfachkräfte, Hautschutzbeauftragte, Hersteller). Die Auswahl der Hautmittel sollte nach objektiven Kriterien erfolgen und weniger durch die subjektive Erprobung der Anwendung, bei der die kosmetische Akzeptanz stärker bewertet wird. Die Wirksamkeitsnachweise und Qualitätskriterien der Hautmittel werden durch sicherheitstechnisch bzw. medizinisch erfahrene Verantwortliche sowie mit dem Arbeitsplatz vertraute Fachkräfte bewertet. Die rechtssichere Dokumentation der Hautschutzmaßnahmen wird z. B. durch Hautschutzpläne, Checklisten und Betriebsanweisungen erleichtert.

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