Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung müssen wir über eine Strategie verfügen, die geeignet ist, die Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibration wirksam zu begrenzen.

In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie eine Überwachungsstrategie entwickeln, Ihre Überwachungsmaßnahmen priorisieren und die Wirksamkeit Ihrer Schutzmaßnahmen überwachen können.

3.1 Entwicklung eines Vibrationsminderungsprogramms

 

Zur Gefährdungsüberwachung müssen Sie über eine Strategie verfügen, die geeignet ist, die Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen wirksam zu verringern.

In diesem Kapitel schauen wir uns den Entwicklungsprozess einer Überwachungsstrategie an, die auch eine Priorisierung Ihrer Überwachungsmaßnahmen umfasst.

Im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung müssen Methoden zur Expositionsüberwachung festgestellt werden können. Während Sie die Vibrationsexposition beurteilen, sollten Sie gleichzeitig über die sie verursachenden Arbeitsprozesse nachdenken. Wenn Sie verstehen, warum Arbeitnehmer starken Vibrationen und Gefährdungen durch ergonomisch ungenügende Arbeitsgestaltung ausgesetzt sind, können Sie Methoden zur Verringerung oder Beseitigung von Gefährdungen einfacher erkennen.

Die wichtigen Schritte in diesem Managementprozess sind:

  • Lokalisieren der Hauptvibrationsquellen,
  • Priorisieren dieser Quellen nach ihrem Anteil an der Exposition,
  • Ermitteln und Evaluieren von möglichen Lösungen im Hinblick auf Praktikabilität und Kosten,
  • Aufstellen von realistischen Zielen,
  • Zuweisen von Prioritäten und Erstellen eines "Aktionsprogramms" (Vibrationsminderungsprogramm nach § 10 (4) LärmVibrationsArbSchV),
  • Definieren der Zuständigkeiten des Managements und Bereitstellen von angemessenen Ressourcen,
  • Umsetzen des Programms,
  • Überwachen des Fortschritts,
  • Evaluieren des Programms.
 
Praxis-Beispiel

Verwendung der Teil-Vibrationsexposition zur Erstellung einer Gefährdungs-Rangliste

Ein Stahlarbeiter arbeitet mit zwei Werkzeugen, einem Schleifer mit einer Vibrationsemission im Betrieb von 7 m/s² und einem Meißelhammer mit einer Vibrationsemission im Betrieb von 16 m/s². Der Schleifer wird insgesamt 2½ Stunden/Tag benutzt, der Schweißerhammer 15 Minuten lang.

 
  • Schleifer (7 m/s² 2½ h):
A1(8) = 3,9 m/s²
  • Meißelhammer (16 m/s² 15 Min.):
A2(8) = 2,8 m/s²

Gesamtbelastung: A(8) = 4,8 m/s²

Auch wenn der Meißelhammer eine höhere Vibrationsgröße als der Schleifer hat, zeigen die Teil-Expositionswerte, dass die Verwendung des Schleifers den größeren Anteil an der Gesamt- Vibrationsbelastung des Arbeitnehmers hat. Aus diesem Grunde sollte man im Rahmen der Gefährdungsverringerung das Hauptaugenmerk auf den Schleifer richten.

Der Ansatz, für den Sie sich entscheiden, um die Gefährdungen aus Hand-Arm-Vibrationen zu verringern, wird von den praktischen Aspekten ihrer spezifischen Prozesse und dem aktuellen Ausmaß der Exposition abhängen.

Möglicherweise müssen Sie Ihre Überwachung für Arbeitnehmer mit einem besonderen Erkrankungsrisiko ändern. Hierunter fallen beispielsweise Arbeitnehmer, die für durch Vibrationen verursachte Erkrankungen anfälliger sind und bereits Anzeichen für eine sich entwickelnde Erkrankung bei einer Exposition unterhalb des Auslösewertes zeigen.

 

Die Rahmen-Richtlinie bzw. ihre Umsetzung in Deutschland über das Arbeitsschutzgesetz nennt folgende Hierarchie für die Umsetzung eines Programms von Präventionsmaßnahmen:

  1. Vermeidung von Gefährdungen,
  2. Beurteilung der unvermeidbaren Gefährdungen,
  3. Bekämpfung der Gefährdungen an der Quelle,
  4. Anpassen der Tätigkeit an den Einzelnen, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Auswahl der Arbeitsmittel und der Produktionsmethoden und dies vor allem im Hinblick auf eine Verringerung von monotonen Arbeitsvorgängen und Arbeiten mit vorgegebenem Durchsatz sowie auf eine Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen,
  5. Berücksichtigung des technischen Fortschritts,
  6. Austauschen von Gefährlichem gegen Ungefährliches bzw. weniger Gefährliches,
  7. Entwicklung einer kohärenten umfassenden Präventionspolitik, die der Technologie, der Arbeitsorganisation, den Arbeitsbedingungen, dem Verhältnis der Kollegen untereinander und dem Einfluss der Faktoren aus dem Arbeitsumfeld Rechnung trägt,
  8. Kollektiven Schutzmaßnahmen wird Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen eingeräumt,
  9. die Arbeitnehmer erhalten angemessene Anweisungen.

3.2 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer

Erfolgreiches Gefährdungsmanagement beruht auf der Mitarbeit und der Einbeziehung der Arbeitnehmer, insbesondere ihrer Vertreter. Arbeitnehmervertreter können ein wirkungsvolles Verbindungsglied in der Kommunikation mit den Beschäftigten sein und Arbeitnehmern helfen, arbeitschutzrelevante Informationen zu verstehen und umzusetzen.

Einige Schutzmaßnahmen bei Hand-Arm-Vibrationen werden sich sehr schnell und problemlos umsetzen lassen, andere wiederum bringen Änderungen in der Arbeitsorganisation mit sich. Häufig lassen sich diese Veränderungen nur in Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern wirksam regeln.

Zu einer wirkungsvollen Anhörung gehört, dass:

  • Arbeitnehmern nützliche Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen übermittelt werden,
  • die ...

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